1. Allgemeines | Geltungsbereich

  1. Diese movearound Mitgliedschaftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der movearound GmbH, Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig, Deutschland („movearound“) und Kunden von movearound („Mitglieder“), die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, also Personen, die ein Rechtsgeschäft weder aus vorwiegend gewerblichen noch selbständig erwerbstätigen Zwecken abschließen, und denen movearound Zugang zur movearound Plattform einschließlich aller dazugehörigen Websites, Applikationen und Dienste (insgesamt „Plattform“) gewährt.
  2. Mitglieder können über die Plattform unterschiedliche Sportangebote in Anspruch nehmen („Sportangebote“). Alle Sportangebote werden von Kooperationspartnern von movearound wie z. B. Sportstättenbetreibern, Fitnessstudios und sonstigen Dritten („Partnern“) in eigener Verantwortung angeboten. Partnern von movearound steht es frei, dem Mitglied zusätzliche Angebote anzubieten („Fremdangebote“). movearound hat Kenntnis von diesen Sonderangeboten und stellt diese Information über die Plattform zur Verfügung.
  3. Diese Bedingungen gelten für alle Antragsdokumente und Antragsvorgänge über einen Mitgliedschaftsvertrag, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen movearound und dem Mitglied vereinbart werden (jeweils eine „Mitgliedschaft“). Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Mitgliedschaft.
  4. movearound verschafft dem Mitglied über die Plattform die Möglichkeit, Sportangebote wahrzunehmen. Soweit das Mitglied ein Fremdangebot in Anspruch nimmt, gelten dafür ausschließlich die zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. movearound wird insoweit nicht Vertragspartner des Mitglieds und steht daher nicht für die Inhalt, Umfang und Erfüllung des Fremdangebotes durch den Partner ein.
  5. Die Partner sind nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von movearound und movearound ist nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Partner. movearound ist nicht verpflichtet, Anfragen und Beschwerden des Mitglieds zu Fremdangeboten entgegenzunehmen, dem Mitglied Mitteilungen der Partner zu Fremdangeboten weiterzuleiten oder zwischen dem Mitglied und den Partnern zu vermitteln.
  6. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen movearound und dem Mitglied, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch movearound bedarf. Diese Bedingungen gelten spätestens dann als von dem Mitglied bestätigt, wenn das Mitglied die Plattform in Anspruch nimmt.
  7. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur Bestandteil einer Mitgliedschaft, soweit movearound ihnen schriftlich zugestimmt hat.
  8. Individuelle Vereinbarungen mit dem Mitglied in besonderen Fällen haben Vorrang vor diesen Bedingungen, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  9. Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.
  10. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Bedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.
  11. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die das Mitglied gegenüber movearound abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.
  12. Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Nutzung der Plattform

  1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft gewährt movearound dem Mitglied gegen Zahlung einer Mitgliedschaftsgebühr die Nutzung der Plattform in dem Umfang, der in der Mitgliedschaft näher bezeichnet ist.
  2. movearound wird sich um ein möglichst breit gefächertes und vielfältiges Programm von Sportangeboten bemühen. Das Mitglied hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Sportangebote oder eine bestimmte Mindestanzahl, einen bestimmten Mindestumfang oder eine bestimmte Art, Form oder Qualität von Sportangeboten oder darauf, dass Sportangebote in Präsenz vor Ort erfolgen. Genauere Angaben zu Art und Umfang der jeweiligen Leistung beim Partner stellt movearound auf der Plattform zur Verfügung.
  3. movearound ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen.

3. Mitgliedskonto │ Begründung einer Mitgliedschaft

  1. Um die Plattform nutzen zu können, muss das Mitglied ein Mitgliedskonto anlegen, indem es diese Bedingungen akzeptiert, in einem von movearound online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular bestimmte persönliche Daten eingibt und ein Passwort seiner Wahl festlegt („Mitgliedskonto“). Angebote von movearound über Mitgliedschaften sind nicht verbindlich. Mit der Registrierung und der Eingabe aller personenbezogener Daten gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab.
  2. Voraussetzung für die Bereitstellung des Anmeldeformulars ist ein Rahmenvertrag mit dem Arbeitgeber des Mitglieds („Kooperationsvereinbarung“).
  3. Die Registrierung umfasst folgende Schritte: Eingeben der relevanten Daten, Auswählen der Zahlungsart, Überprüfen und/oder Korrigieren der Eingaben und verbindliches Absenden der Daten durch Anklicken eines Buttons. Die Registrierung des Mitglieds wird erst dann für beide Parteien eine verbindliche Mitgliedschaft, wenn movearound dem Mitglied die Annahme der Registrierung in einer E-Mail bestätigt („Bestätigungsmail“).
  4. Die Inanspruchnahme einer Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist.
  5. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliedskontos vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die Daten in seinem Mitgliedskonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Das Mitglied ist verpflichtet, movearound Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung von Änderungen ist movearound berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.
  6. Das Mitglied darf nur ein einzelnes Mitgliedskonto unterhalten.
  7. movearound behält sich das Recht vor, inaktive Mitgliedskonten zu löschen. Als inaktiv gelten Mitgliedskonten, für die in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr keine laufende Mitgliedschaft besteht. Dies trifft nicht zu, wenn für einzelne Monate des Jahres Mitgliedschaften bestanden. Das Mitglied kann von movearound die sofortige Löschung seines Mitgliedskontos verlangen, sofern keine laufende Mitgliedschaft besteht.
  8. movearound wird den Vertragstext (diese Bedingungen und der jeweilige Antrag) nach Zustandekommen einer Mitgliedschaft nicht speichern. Der Vertragstext ist dann für das Mitglied nicht mehr zugänglich.

4. Wahrnehmen von Sportangeboten

  1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft erhält das Mitglied die Möglichkeit, über die Plattform bestimmte Sportangebote wahrzunehmen. Ein über die Mitgliedschaftsgebühr hinausgehendes Entgelt fällt dabei für das Mitglied nicht an. Hiervon ausgenommen sind Beträge für Fremdangebote und Zusatzentgelte, auf die das Mitglied zuvor ausdrücklich hingewiesen worden ist, die der Partner für die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z. B. Überlassung von Trainingsausrüstung oder Trainingsgeräten) erhebt. Sollte das Mitglied gleichwohl ein nicht geschuldetes Entgelt geleistet haben, erhält das Mitglied von movearound gegen entsprechenden Nachweis ein entsprechendes Guthaben in dessen Mitgliedskonto, das automatisch mit künftigen Mitgliedsgebühren verrechnet wird.
  2. Sport- sowie Fremdangebote werden durch die Partner grundsätzlich in Präsenz vor Ort, als virtueller Livestream und/oder als Video-on-Demand durchgeführt.
  3. Sofern Sport- sowie Fremdangebote bei dem Partner vor Ort durchgeführt werden, kann sich das Mitglied über die Plattform elektronisch über den Aufsteller bei dem Partner einchecken bzw. sich ggf. von dem Partner durch Angabe seiner Mitgliedsdaten manuell einchecken lassen. Sofern Sport- sowie Fremdangebote als virtueller Livestream durchgeführt werden, kann sich das Mitglied über die Plattform elektronisch über den QR- Code bei dem Partner einchecken.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei jedem Check-in gegenüber Partnern als Mitglied von movearound zu identifizieren.
  5. Einige Sportangebote können bereits im Voraus verbindlich durch das Mitglied reserviert werden. Sofern das Mitglied eine bestehende Reservierung nicht innerhalb der geltenden Stornierungsfrist bei dem Partner absagt, ist es movearound zum Ersatz des durch eine Nichtteilnahme schuldhaft entstandenen Schadens verpflichtet. movearound ist in diesem Fall berechtigt, von dem Mitglied einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 15,00 zu verlangen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Sport- sowie Fremdangebote stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von freien Plätzen und entsprechendem Trainingspersonal des Partners.
  7. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei dem Wahrnehmen von Fremdangeboten an die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Partnern zu halten.
  8. Es ist dem Mitglied untersagt, Video- und/oder Audioaufzeichnungen von Sportangeboten anzufertigen wenn diese für andere als private Zwecke genutzt werden.

5. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen

  1. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft gewährt movearound dem Mitglied während der Laufzeit der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Plattform ausschließlich zu privaten Zwecken des Mitglieds zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von movearound einschließlich des Mitglieder-On-Boarding-Prozesses sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQs) („Dokumentation“) beschrieben.
  2. Das Mitglied darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte dies tun) mittelbar oder unmittelbar:
    1. die Plattform unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen oder anderweitig Einnahmen aus der Plattform generieren;
    2. die Plattform auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren;
    3. Teile der Plattform dekompilieren, im Wege des Reverse Engineerings rekonstruieren, zerlegen oder anderweitig versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Know-how oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Plattform zu erlangen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig;
    4. die Plattform modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf der Plattform basieren (außer in dem durch movearound gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Plattform genehmigt wurde);
    5. Hinweise auf Eigentumsrechte, die in der Plattform oder Teilen davon erscheinen, modifizieren;
    6. die Plattform so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen und -einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des in dieser Ziffer 5 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder
    7. die Plattform verwenden, um
      1. verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder
      2. Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen;
      3. die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen;
      4. zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Plattform oder die Systeme oder Netzwerke von movearound zu erlangen; oder
      5. Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen.
  3. Das Mitglied darf die Inhalte der Plattform nicht ohne die schriftliche Zustimmung von movearound vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn dies wird durch Funktionen, welche in die Plattform integriert sind, ausdrücklich gestattet.
  4. Das Mitglied darf die Plattform oder technische Daten, oder Kopien, Teile oder Produkte davon weder direkt noch indirekt unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften exportieren oder re-exportieren.
  5. Das Mitglied darf die Plattform nur wie in der Dokumentation beschrieben, nutzen.

6. Pflichten des Mitglieds

  1. Das Mitglied sichert zu und gewährleistet, dass es die Plattform ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwendet.
  2. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Plattform und der Sportangebote erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen und instand zu halten, insbesondere Modems, Hardware, Server, Software (insbesondere Video(konferenz)- und andere Software von Drittanbietern für den Empfang von Fremdangeboten als virtueller Livestream), Betriebssysteme und Netzwerke (gemeinsam „Technische Ausstattung“). movearound gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen zu der Verfügbarkeit und/oder zu bestimmten Funktionen solcher Technischen Ausstattung ab.
  3. Das Mitglied ist zudem für die Sicherheit der Technischen Ausstattung, seines Mitgliedskontos, seiner Nutzerkennung, seiner Passwörter (insbesondere seines Nutzerpassworts) und Dateien sowie jede dem Mitglied bekannte oder unbekannte Nutzung seines Mitgliedskontos oder der Technischen Ausstattung verantwortlich. Das Mitglied darf Nutzerkennungen und Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und ist verpflichtet, diese auf sichere Weise zu speichern und aufzubewahren.
  4. Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Nutzerkennung und/oder einem Passwort des Mitglieds erlangt hat, ist das Mitglied verpflichtet, movearound unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Nutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.
  5. Im Falle einer bekannten oder mutmaßlichen Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform ist das Mitglied verpflichtet, movearound darüber unverzüglich zu informieren.
  6. Das Mitglied ist nicht befugt, Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos zu erlauben. Das Mitglied darf Dritten nicht unberechtigt Zugang zu Sportangeboten verschaffen, insbesondere diesen die Teilnahme an Sportangeboten in Form von virtuellen Livestreams und/oder als Video-on-Demand zu ermöglichen (z. B. die Weiterleitung von Hyperlinks).
  7. Das Mitglied ist für die Inhalte aller Daten und jedes anderen Materials, das von dem Mitglied über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam „Mitgliedsinhalte“) allein verantwortlich. movearound ist nicht in der Lage, die Mitgliedsdaten fortlaufend zu kontrollieren und macht sich diese nicht zu eigen.
  8. movearound darf, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Beschwerden und mutmaßlichen Rechtsverletzungen (einschließlich Verletzungen der Mitgliedschaft, von Rechten Dritter sowie von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen) nachgehen und kann vorläufiger oder dauerhafte Maßnahmen ergreifen, die movearound unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitglieds für angemessen erachtet. Dazu gehören das Ablehnen, Sperren oder Entfernen von Mitgliedsinhalten sowie das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Mitglieds zu der Plattform.

7. Wartung und Support

  1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr bietet movearound für die Plattform Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der sich aus der Mitgliedschaft ergibt. Dabei bezeichnet „Support“ die Verpflichtung von movearound, auf berechtigte Supportanfragen des Mitglieds hinsichtlich der Plattform zu reagieren, indem movearound an der Fehleridentifikation mitwirkt und Unterstützung leistet. „Wartung“ bezeichnet hinsichtlich der Plattform die Verpflichtung von movearound, Störungen und sogenannte Bugs zu beheben sowie Aktualisierungen und Upgrades bereitzustellen, welche von movearound nach eigenem Ermessen veröffentlicht werden.
  2. Der Support steht dem Mitglied über eine von movearound zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail- Adresse und/oder unter der auf der Website von movearound angegebenen Telefonnummer, in allen Fällen während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung.
  3. movearound unternimmt angemessene Anstrengungen, die geltenden Industriestandards entsprechen, um die Plattform so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen der Plattform minimiert werden. Das Mitglied kann movearound Störungen über eine von movearound zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail- Adresse melden. movearound unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, sämtliche gemeldete Fehler rechtzeitig zu beheben, vorausgesetzt, dass(a) das Mitglied movearound eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und seiner Reproduzierbarkeit übermittelt und(b) dies abhängig von der Priorität des Fehlers erfolgt, welche von movearound nach eigenem Ermessen bestimmt wird.
  4. Die Kosten für die Wartung und den Support sind in der Mitgliedschaftsgebühr enthalten.

8. Verfügbarkeit der Plattform

  1. Vorbehaltlich der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr durch das Mitglied stellt movearound dem Mitglied die Plattform nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer 8 zur Verfügung.
  2. movearound unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Mitglied die Plattform über das Internet nicht weniger als neunundneunzig Komma fünf Prozent (99,5 %) des Kalenderjahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, ausgenommen
    1. temporäre Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch movearound oder durch Drittanbieter sowie
    2. Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die movearound keinen Einfluss hat. movearound unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Plattform im Voraus anzukündigen.
  3. Dem Mitglied ist bewusst und das Mitglied erkennt an, dass der mitgliedsseitige Zugang zu der Plattform, wie etwa ein Internetzugang des Mitglieds, von movearound nicht gewährleistet werden kann, und dass movearound nicht für Ausfälle der Internetverbindung oder der Technischen Ausstattung des Mitglieds haftet.

9. Mitgliedschaftsgebühr | Zahlungsbedingungen | Aufrechnungsbeschränkung

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Mitgliedschaft vereinbarte Gebühr (die „Mitgliedschaftsgebühr“) anmovearound zu zahlen.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu verwenden.
  3. movearound ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Mitglieds zu der Plattform in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei movearound eingehen.
  4. movearound ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Mitglieds zu der Plattform zu sperren, wenn Zahlungen seitens des Arbeitgebers nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Fälligkeitsdatum bei movearound eingehen.
  5. Schlägt der Forderungseinzug für die Mitgliedschaftsgebühr fehl, trägt das Mitglied die dafür anfallenden und von ihm zu vertretenden Mehrkosten. Für den Fall einer Rücklastschrift (z. B. aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung, nicht bestehendem Konto oder unberechtigtem Widerspruch) ermächtigt das Mitglied movearound, die betreffende Lastschrift neu einzureichen, wobei das Mitglied an movearound zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,50 pro Rücklastschrift verpflichtet ist, sofern es die Rücklastschrift zu vertreten hat. Weitergehende Forderungen von movearound bleiben davon unberührt. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
  6. Das Mitglied ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von movearound aufzurechnen, wenn seine Forderungen
    1. rechtskräftig festgestellt wurden;
    2. unbestritten sind; oder
    3. von movearound anerkannt wurden.
    Eine Anerkennung seitens movearound ist nur in Schriftform (E-Mail ausreichend) gültig.

10. Gutscheine

  1. Gutscheine für ein Probenutzung, die nicht käuflich zu erwerben sind, sondern die movearound im Rahmen von Werbekampagnen kostenlos ausgibt („Aktionsgutscheine“), sind nur auf der Plattform und nur in dem darin angegebenen Zeitraum gültig. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Aktionsgutscheins. Aktionsgutscheine sind nicht übertragbar. Einzelne Leistungen können von einer Aktionsgutscheinaktion ausgeschlossen sein. Nicht eingelöste Aktionsgutscheine können durch movearound jederzeit deaktiviert werden. Aktionsgutscheine können nur einmalig eingelöst werden und können nicht miteinander kombiniert werden. Die Probenutzung begründet keine Garantie für (künftige) Produkteigenschaften.
  2. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Aktionsgutscheine öffentlich zur Verfügung zu stellen oder kommerziell zu nutzen.

11. Laufzeit | Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft beginnt zu dem darin vereinbarten Zeitpunkt und läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit innerhalb der für die Mitgliedschaft vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündigen.
  2. movearound kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn die Kooperationsvereinbarung aufgelöst wird.
  3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn
    1. das Mitglied sich für länger als dreißig (30) Tage im Zahlungsrückstand befindet;
    2. das Mitglied vorsätzlich falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht;
    3. das Mitglied Dritten unberechtigt die Nutzung seiner Mitgliedschaft ermöglicht;
    4. das Mitglied gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5 verstößt, oder
    5. das Mitglied gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.6 verstößt.
  4. Das Mitglied ist berechtigt, nach Kündigung der Mitgliedschaft eine Reaktivierung des Mitgliedskontos zu beantragen, wenn dieses gemäß Ziffer 3.7 nicht gelöscht wurde. Nach erfolgter Löschung besteht lediglich die Möglichkeit, sich über den von movearound zur Verfügung gestellten Registrierungslink erneut zu registrieren.

12. Eingeschränkte Gewährleistung für die Plattform

  1. Es obliegt dem Mitglied, zu überprüfen, ob die Plattform, wie in der Dokumentation beschrieben, seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Dem Mitglied sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Plattform bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Plattform werden durch diese Bedingungen, die Mitgliedschaft und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen oder Bedingungen werden nur dann Bestandteil der Mitgliedschaft, wenn das Mitglied und movearound dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben oder wenn movearound dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, etc. sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Abgabe einer Garantie ist nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung von movearound schriftlich bestätigt wird.
  2. movearound gewährleistet, dass die Plattform die wesentlichen Funktionen aufweist, die in der jeweils aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Plattform beschrieben sind. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist movearound verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Plattform so anzupassen, dass sie im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Sofern movearound nicht in der Lage ist, diese Funktion innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige des Verstoßes im Wesentlichen wiederherzustellen, ist das Mitglied dazu berechtigt, die Mitgliedschaft durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der Mitgliedschaftsgebühr zu erhalten, die von dem Mitglied gegebenenfalls im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu der Plattform bezahlt worden sind. Das Mitglied darf die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn das Mitglied movearound derartige Verstöße schriftlich anzeigt und die Plattform in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung von movearound für das Bestehen anfänglicher Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen des Mitglieds, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 16. Etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Ziffer 12.2 unberührt.

13. Eigentums- und Schutzrechte | Mitgliedsinhalte | Updates

  1. movearound und seine etwaigen Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der Plattform. Das Mitglied erkennt an, dass die nach der Mitgliedschaft gewährten Rechte dem Mitglied keine Eigentumsrechte an der Plattform verschaffen.
  2. Sämtliche Rechte an den Mitgliedsinhalten, sowie an Daten, die auf den Mitgliedsinhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben beim Mitglied. Das Mitglied gewährt movearound ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Mitgliedsinhalte ausschließlich in Verbindung mit der Bereitstellung der Plattform, auch anderen Mitgliedern und Partnern gegenüber, zu nutzen.
  3. movearound behält sich das Recht vor, neue Versionen und Updates der Plattform, insbesondere Veränderungen der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen der Plattform, vorzunehmen, insbesondere soweit diese zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind oder zwingende technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erfordern.

14. Datenschutz

  1. Das Mitglied und movearound werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, einhalten.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch movearound wird in movearound Datenschutzerklärung näher erläutert, die auf der Webseite abgerufen werden kann.

15. Freistellungsverpflichtung

  1. Unbeschadet der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung des Mitglieds ist das Mitglied verpflichtet, movearound und etwaige Verbundene Unternehmen von movearound, Beschäftigte und Subunternehmer sowie Lieferanten und Händler von movearound auf Kosten des Mitglieds gegen Forderungen Dritter zu verteidigen, davon freizustellen und movearound schadlos zu halten, soweit solche Forderungen aus einem Verstoß gegen Ziffer 5 oder anderweitig im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch das Mitglied entstehen oder geltend gemacht werden. Das Mitglied ist verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung rechtskräftig zum Nachteil von movearound festgestellt werden, in vollem Umfang zu bezahlen.
  2. In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 15 hat movearound das Mitglied umgehend über eine Forderung Dritter zu informieren, aufgrund derer movearound annimmt, berechtigt zu sein, vom Mitglied Freistellung zu verlangen. Unterlässt movearound eine solche Information, entbindet dies das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15, es sei denn, das Unterlassen der Information beeinträchtigt die Rechtsverteidigung des Mitglieds gegen eine solche Forderung wesentlich. movearound kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es dem Mitglied, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu ergreifen und etwaige Vergleichsverhandlungen zu führen. Ein Vergleich, der movearound rechtlich binden würde, wird erst wirksam, wenn movearound ihm schriftlich zugestimmt hat; die Zustimmung darf von movearound nicht ungerechtfertigt verweigert, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

16. Haftungsbeschränkung

  1. movearound haftet unbeschränkt für
    1. die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch movearound, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von movearound;
    2. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch movearound, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von movearound;
    3. Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und
    4. Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
  2. movearound haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch movearound, movearound gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über die Mitgliedschaft erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von movearound, movearound gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von movearound der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für movearound zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
  3. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16.1 und 16.2 haftet movearound nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch movearound, movearound gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  4. movearound haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn das Mitglied ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.
  5. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 16.1 ist die Haftung von movearound für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag von einhundertfünfzig Prozent (150 %) der Summe der Mitgliedschaftsgebühren unter der betroffenen Mitgliedschaft.
  6. movearound steht nicht dafür ein, dass das Mitglied durch die Nutzung der Plattform einen bestimmten Trainingserfolg erzielt. Die Teilnahme an Sportangeboten erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds und sollte nur nach vorheriger ärztlicher Konsultation erfolgen.
  7. Eine über die in dieser Ziffer 16 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von movearound ist ausgeschlossen.

17. Widerrufsbelehrung

  1. Dem Mitglied steht folgendes Widerrufsrecht zu:

    Widerrufsrecht

    Widerrufsbelehrung

    Du hast das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Abschlusses des Vertrages. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, die movearound GmbH (Geschäftssitz: Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig, Deutschland; E-Mail-Adresse: info@movearound.fit mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kannst Du das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Hast du zugestimmt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Muster-Widerrufsformular

    Wenn du den Vertrag widerrufen willst, kannst du dazu z. B. das folgende Formular ausfüllen und an die movearound GmbH, Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig, Deutschland, info@movearound.fit senden:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

    Bestellt am (*):
    erhalten am (*):
    Dein Name:
    Deine Anschrift:
    Deine Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
    Datum:

    (*) = Unzutreffendes streichen

    Ende der Widerrufsbelehrung

  2. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass movearound vor Ablauf der in Ziffer 17.1 genannten Widerrufsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt. Im Falle eines Widerrufs ist das Mitglied gegenüber movearound zum Wertersatz in Höhe von EUR 15,00 pro in Anspruch genommenem Sportangebot verpflichtet.

18. Übertragung | Novation | Abtretungsverbot

  1. movearound ist berechtigt, den Vertrag über die Mitgliedschaft und/oder damit verbundene Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, dass eine solche Übertragung die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft nicht beeinträchtigt.
  2. Auf Verlangen von movearound wird das Mitglied mit einem Dritten unverzüglich eine Novationsvereinbarung abschließen, um movearound die Ausübung der Rechte gemäß Ziffer 18.1 zu ermöglichen.
  3. Das Mitglied darf seine Rechte oder Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft und diesen Bedingungen nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von movearound abtreten. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche.

19. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen | Aktualisierungen

  1. Die Mitgliedschaft einschließlich dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Mitglied und movearound in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
  2. Sollte eine Regelung der Mitgliedschaft einschließlich dieser Bedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und des jeweiligen Vertrages in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem jeweiligen Vertrag einschließlich dieser Bedingungen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E- Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.
  4. movearound kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Mitglied in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Das Mitglied kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Mitglied angenommen, wenn das Mitglied der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. movearound wird das Mitglied in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

20. Geltendes Recht | Verbraucherschlichtungsstelle

  1. Die Mitgliedschaft und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit der Mitgliedschaft oder ihrem Gegenstand oder ihrem Abschluss entstehen, unterliegen den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (also derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann). Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
  2. Die Europäische Kommission betreibt eine online Schiedsstell. movearound ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht bereit.

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Amtsgericht Braunschweig, Deutschland, HRB 208178
Juni 2022